Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde im Juli 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab dem 20. Januar 2027 (3,5 Jahre Übergangsfrist). Sie ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und bringt tiefgreifende Änderungen für den Maschinenbau – insbesondere für Hersteller, die vernetzte, autonome oder KI-gestützte Funktionen in ihre Produkte integrieren.
Wesentlichste Neuerungen gegenüber der Maschinenrichtlinie
Autonome und selbstlernende Funktionen (Anhang III ESA 1.1.9)
Die neue Verordnung schließt explizit Maschinen ein, die autonome Verhaltensweisen zeigen oder maschinelles Lernen nutzen. Für solche Maschinen gelten spezifische Sicherheitsanforderungen:
- Das autonome System muss erklärbares, vorhersehbares Verhalten zeigen
- Menschen müssen jederzeit die Kontrolle übernehmen können (Human Override)
- Das Sicherheitsniveau darf durch Lernen/Adaption nicht reduziert werden
- Änderungen des Maschinenverhaltens durch KI müssen dokumentiert und überwacht werden
Diese Anforderungen berühren direkt Predictive-Maintenance-Systeme mit autonomen Maschinenstopps und adaptive Prozessregelungen mit KI.
Over-the-Air-Updates (OTA)
Erstmals explizit geregelt: Sicherheitsrelevante Software-Updates für Maschinen, die über das Netzwerk eingespielt werden. Anforderungen:
- Authentifizierung des Updates (kryptographische Signatur)
- Integrität des Update-Prozesses sicherstellen
- Rollback-Möglichkeit bei fehlgeschlagenen Updates
- Information des Betreibers vor sicherheitsrelevantem Update
- Keine Verschlechterung des Sicherheitsniveaus durch Updates
Digitale technische Dokumentation
Die neue Maschinenverordnung erlaubt erstmals die ausschließlich digitale Bereitstellung der technischen Dokumentation (Betriebsanleitung, Konformitätserklärung): als strukturierte digitale Datei, über QR-Code abrufbar, in der Sprache des Ziellandes. Physische Papier-Handbücher sind damit optional. Die Verwaltungsschale (AAS) bietet einen standardisierten Container für diese digitale Dokumentation.
Cybersicherheit (EHSR Anhang III)
Für Maschinen, die über Netzwerke mit anderen Systemen verbunden sind, schreibt die Verordnung Schutz gegen Cyberangriffe vor: Authentication, verschlüsselte Kommunikation, Schutz vor unauthorisiertem Software-Download. Diese Anforderungen überschneiden sich mit dem Cyber Resilience Act (→ CRA) – die Normen EN ISO 13849 und EN IEC 62061 werden um Cybersicherheitsaspekte erweitert.
Kritische Übergangsfrist-Planung
Ab dem 20. Januar 2027 dürfen neue Maschinen in der EU nur noch nach der neuen Verordnung in Verkehr gebracht werden. Überprüfen Sie Ihren Produktentwicklungszyklus: Wenn eine neue Maschinenbaureihe jetzt in der Konstruktion beginnt und 2027 auf den Markt kommt, muss sie von Anfang an auf die Verordnungsanforderungen ausgelegt werden.